NICKEL
Wirtschaftsprüfer
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) äußert sich detailliert zu der Frage der Probezeit bei...
Eine Rückstellung ist nach Ansicht des Finanzgerichts Schleswig-Holstein im Fall eines im Klagewege...
Die Frage, ob vom Steuerpflichtigen getätigte Aufwendungen als Herstellungskosten oder als (sofort...
Die Weltwirtschaft wächst dank Internet, guter Verkehrserschließung und fortschreitender Liberalisierung immer stärker zusammen. Unternehmen agieren zunehmend internationaler. Sie kaufen und verkaufen global. Den realen Märkten folgen auch die Kapitalmärkte. Damit Investoren und Kreditgeber die wirtschaftliche Lage von Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern besser vergleichen können, gibt es seit Jahren einen Trend zur internationalen Rechnungslegung.
Die internationalen Rechnungslegungsvorschriften sind die International Financial Reporting Standards (IFRS). Sie werden vom International Accounting Standards Boards (IASB) herausgegeben und sind in der EU für kapitalmarktorientierte Unternehmen Pflicht. Abschlüsse nach IFRS orientieren sich stärker am angelsächsischen Eigentümerschutzgedanken. Das HGB in Deutschland ist dagegen mehr auf den Gläubigerschutz ausgerichtet. Nach HGB und IFRS soll der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln“.
Mittelständische Unternehmen, die in der EU Kapitalmärkte nutzen, sind auch zur Bilanzierung nach IFRS verpflichtet. Alle anderen Mittelständler können die internationale Rechnungslegung freiwillig anwenden. Ob das auch für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, beantworten Ihnen gerne unsere Experten.
Interesse? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Bearbeitung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen sowie Vorbereitung von Jahresabschlüssen und...