NICKEL
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
NICON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) äußert sich detailliert zu der Frage der Probezeit bei...
Eine Rückstellung ist nach Ansicht des Finanzgerichts Schleswig-Holstein im Fall eines im Klagewege...
Die Frage, ob vom Steuerpflichtigen getätigte Aufwendungen als Herstellungskosten oder als (sofort...
Trotz sorgfältigster Vorbereitung aller Steuererklärungen kann es vorkommen, dass Ihr Finanzamt nicht in allen Punkten in Ihrem Sinne und zu Ihrem Vorteil entscheidet. Viele deutsche Steuergesetze sind nicht eindeutig und können von den Finanzämtern regional unterschiedlich ausgelegt werden. Es kann aber auch vorkommen, dass Steuerbescheide offensichtliche Fehler des Finanzamtes enthalten.
Sind Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden, müssen Sie zunächst innerhalb eines Monats nach Erhalt Ihres Steuerbescheids schriftlich Einspruch einlegen und eine Begründung liefern. Damit starten Sie ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren.
Wird Ihr Einspruch vom Finanzamt ganz oder teilweise zurückgewiesen, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der förmlichen Einspruchsentscheidung vor dem Finanzgericht klagen. Gegner dieses Finanzgerichtsverfahrens ist dann Ihr Finanzamt. Grundsätzlich können Sie sich selbst vor dem Finanzgericht vertreten. Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts und der unübersehbaren Vielfalt bisheriger Steuerurteile ist die Konsultation von erfahrenen Steuerexperten sinnvoll. Unsere Spezialisten kennen sich aus und helfen bei den notwendigen Schritten:
Interesse? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Bearbeitung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen sowie Vorbereitung von Jahresabschlüssen und...