Lohnbuchhaltung

Mittelständische Unternehmen müssen heute immer wieder ihre Geschäftsprozesse auf den Prüfstand stellen und Kosten senken. In das Blickfeld geraten dabei vor allem die administrativen Aufgaben, wie z. B. EDV, Recht, Steuern und die Lohnbuchhaltung. Sie gehören in der Regel nicht zur Kernkompetenz von Unternehmen und werden daher zunehmend an externe Spezialisten vergeben, die fachlich immer auf dem aktuellen Stand und meist kostengünstiger arbeiten.

Unsere Kanzlei übernimmt für überregionale Mandanten und regionale mittelständische Unternehmen aus Essen und NRW nicht nur die Finanzbuchhaltung, sondern auch die komplette Personalabrechnung:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung: Das deutsche Sozialversicherungsrecht und manche Tarifverträge erhöhen die Anforderungen an die Lohnbuchhaltung. Wir kennen alle Änderungen und sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter jeden Monat pünktlich eine korrekte Gehaltsabrechnung erhalten.
  • Stammdatenpflege: Unsere Buchhalter pflegen auch in enger Abstimmung mit unseren Mandanten die Personalstammdaten und führen die Jahreslohnkonten.
  • Gesetzliche Meldungen: Wir entlasten Sie als Arbeitgeber von gesetzlich notwendigen Meldungen, wie z. B. zur Sozialversicherung im Rahmen der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV), zu Krankenkassen-Beitragsnachweisen und Lohnsteueranmeldung.
  • Arbeitsverträge: Unternehmen, die keine eigene Personalabteilung haben, unterstützen unsere Partneranwälte auch bei der Formulierung von Arbeitsverträgen und bei der Klärung von sonstigen arbeitsrechtlichen Fragen.